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Tag- und Nachtflugzeiten richtig erfassen: Definitionen, Grenzen und häufige Fehler

Ein Sommerabend am Platz: Start um 20:15 Uhr, zwei Platzrunden, dann noch ein kurzer Überlandflug, Landung um 22:30 Uhr. Die Sonne ist längst unter dem Horizont verschwunden, die Pistenbefeuerung war beim letzten Anflug schon an. Und jetzt steht die Frage im Raum, die viele Piloten routiniert falsch beantworten: Wie viele Minuten Nachtflugzeit gehören ins Flugbuch?

Die Antwort hängt an einer einzigen Definition. Wer sie kennt, trägt korrekt ein. Wer stattdessen mit Sonnenuntergang rechnet, produziert Jahr für Jahr eine Abweichung, die sich summiert – und die spätestens bei der Frage nach der Nacht-Recency oder beim Nachweis für das Night Rating Ärger macht.

Wann beginnt fliegerisch die Nacht?

Die EASA-Definition

Maßgeblich ist die Begriffsbestimmung in FCL.010 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL), bestätigt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA). Sie lautet sinngemäß: Nacht ist die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.

Entscheidend ist der Begriff „bürgerliche Dämmerung“. Sie endet beziehungsweise beginnt, wenn der geometrische Mittelpunkt der Sonne 6 Grad unter dem Horizont steht. Sonnenuntergang dagegen ist der Moment, in dem die Sonne 0 Grad erreicht. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten liegt in Mitteleuropa eine gute halbe bis dreiviertel Stunde – und genau in dieser Lücke entstehen die meisten Flugbuchfehler.

Warum die alte Faustformel nicht mehr gilt

Viele Piloten haben in ihrer Ausbildung eine andere Regel gelernt: Nacht sei Sonnenuntergang plus 30 Minuten bis Sonnenaufgang minus 30 Minuten. Das war die Definition der früheren deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO § 17). Sie ist in Deutschland seit dem 6. November 2015 abgelöst und darf für die Erfassung von Flugzeiten nicht mehr verwendet werden.

Die Faustformel hält sich hartnäckig, weil sie bequem ist: Sonnenuntergangszeiten stehen in jeder Flugvorbereitungs-App, ein Aufschlag von 30 Minuten lässt sich im Kopf rechnen. Nur stimmt das Ergebnis eben nicht mehr mit der geltenden Definition überein.

Wie lange dauert die Dämmerung wirklich?

Die Dauer der bürgerlichen Dämmerung ist keine feste Größe. Sie hängt von der geografischen Breite und der Jahreszeit ab. Für Mitteleuropa gelten grob diese Werte:

  • Um die Tagundnachtgleiche im Frühjahr und Herbst: rund 32 Minuten nach Sonnenuntergang.
  • Um die Sommer- und die Wintersonnenwende: 40 bis 47 Minuten nach Sonnenuntergang.

Im Hochsommer darf ein Pilot ohne Night Rating also bis zu 47 Minuten nach Sonnenuntergang fliegen, bevor fliegerisch Nacht beginnt. Umgekehrt bedeutet das: Wer bereits ab Sonnenuntergang plus 30 Minuten Nachtzeit einträgt, schreibt sich im Juni bis zu 17 Minuten pro Flug zu viel gut.

Rechenbeispiel: der Abendflug im Juni

Ein durchgerechnetes Beispiel macht den Unterschied greifbar. Angenommen, für den Startflugplatz gilt an einem Junitag ein Sonnenuntergang um 21:20 Uhr Ortszeit, und die bürgerliche Abenddämmerung endet 47 Minuten später.

  • Sonnenuntergang: 21:20 Uhr Ortszeit.
  • Ende der bürgerlichen Abenddämmerung, also Beginn der Nacht: 22:07 Uhr Ortszeit.
  • Landung: 22:30 Uhr Ortszeit.
  • Korrekt einzutragende Nachtflugzeit: 23 Minuten.

Nach der abgelösten Faustformel hätte die Nacht schon um 21:50 Uhr begonnen, die Nachtflugzeit läge bei 40 Minuten. Die Differenz von 17 Minuten klingt harmlos. Bei zwanzig Abendflügen pro Saison sind es über fünf Stunden – und damit eine Größenordnung, die bei der Zusammenstellung der fünf für das Night Rating geforderten Nachtflugstunden schlicht nicht mehr trägt.

Wichtig für die Eintragung selbst: Flugzeiten werden im Flugbuch in UTC geführt. Das Beispiel oben rechnet in Ortszeit, weil Dämmerungstabellen meist so publiziert werden. Der Übertrag ins Logbuch muss umgerechnet erfolgen – gerade bei Flügen über eine Zeitzonengrenze eine typische Fehlerquelle.

Was FCL.050 zur Aufzeichnung verlangt

Die Pflicht zur Führung eines Flugbuchs steht in FCL.050. Die Ausgestaltung regelt AMC1 FCL.050, zuletzt aktualisiert mit ED Decision 2025/002/R, die ein zwölfspaltiges Format beschreibt. Für Tag- und Nachtzeiten sind vor allem diese Punkte relevant:

  • Nachtflugzeit wird separat erfasst, in der Spalte „Operational Condition Time“ (Spalte 9).
  • Landungen werden nach Tag und Nacht getrennt gezählt, nicht nur als Gesamtzahl.
  • Alle Zeitangaben erfolgen in UTC.
  • Elektronische Flugbücher sind ausdrücklich zulässig; die Grundlage dafür schuf ED Decision 2020/005/R.
  • Einträge sind so bald wie praktisch möglich nach dem Flug vorzunehmen.

Daraus folgt eine Konsistenzregel, die in der Praxis häufig verletzt wird: Wer eine Nachtlandung einträgt, muss zwingend auch Nachtflugzeit ausweisen. Eine Nachtlandung ohne zugehörige Nachtzeit ist ein innerer Widerspruch im Flugbuch und fällt bei jeder gründlichen Durchsicht auf.

Den Übergang auf Streckenflügen bestimmen

Bei Platzrunden ist die Sache einfach: ein Ort, eine Dämmerungszeit. Auf Streckenflügen wird es anspruchsvoller, denn der maßgebliche Referenzpunkt ist die tatsächliche Position des Flugzeugs im Moment der Dämmerung – nicht der Heimatflugplatz und nicht der Zielflugplatz.

Ein Flug von München nach Hamburg macht das deutlich: Zwischen Start- und Zielort liegen mehrere Grad geografischer Breite und Länge, entsprechend unterscheiden sich die Dämmerungszeiten an beiden Enden der Strecke spürbar. Wer die Dämmerungszeit des Abflugorts auf den gesamten Flug anwendet, rechnet systematisch falsch.

Ohne aufgezeichneten GPS-Track lässt sich der Übergangspunkt nicht hundertprozentig genau bestimmen. Eine sorgfältige Schätzung auf Basis der geplanten Route liegt in der Regel im Bereich weniger Minuten – das ist vertretbar und deutlich besser als eine pauschale Sonnenuntergangsrechnung. Hilfreiche Referenzen sind die offiziellen Dämmerungstabellen des Deutschen Wetterdienstes für Deutschland und, für VFR-Flüge in der Schweiz, die Referenzkoordinate Bern. Spezialisierte Werkzeuge wie NightLog Pro tasten die Sonnenposition minütlich entlang der Großkreisroute ab.

Warum die Genauigkeit zählt: Night Rating und Recency

Night Rating nach FCL.810

Das Night Rating wird im Rahmen eines Kurses bei einer ATO erworben. Gefordert sind mindestens fünf Stunden Nachtflugzeit, davon mindestens drei Stunden mit Fluglehrer, mindestens eine Stunde Navigationsflug bei Nacht, mindestens ein Überlandflug mit Fluglehrer über mindestens 50 Kilometer sowie fünf Alleinflug-Starts und fünf Alleinflug-Vollandungen. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen, und die Berechtigung ist unbefristet gültig – sie muss also nie erneuert werden.

Recency nach FCL.060

Unbefristet gültig heißt nicht uneingeschränkt nutzbar. Wer bei Nacht Passagiere befördern will, benötigt in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens einen Start, einen Anflug und eine Landung bei Nacht. Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung sind von dieser speziellen Nacht-Recency befreit.

Zum Vergleich lohnt der Blick über den Atlantik: Die FAA verlangt drei Starts und Vollandungen und legt den maßgeblichen Zeitraum auf eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Wer Flugzeiten in beiden Systemen verwertet, muss die unterschiedlichen Definitionen sauber auseinanderhalten.

PPL(A) und LAPL(A)

Ein Night Rating ist sowohl mit PPL(A) als auch mit LAPL(A) möglich, und Kursinhalt wie Recency-Anforderungen sind identisch. Ein Unterschied bleibt: LAPL-Inhaber müssen vor dem Night-Rating-Kurs das Basic Instrument Flight Training nachweisen – auch dann, wenn sie keinen PPL anstreben.

Häufige Fehler bei der Erfassung

  • Sonnenuntergang statt bürgerlicher Dämmerung als Beginn der Nacht: Die Nachtzeit fällt zu hoch aus, im Sommer um bis zu 47 Minuten pro Flug.
  • Dämmerungsflüge gar nicht als Nacht erfasst: Wer nach der Landung im Dunkeln gar keine Nachtzeit einträgt, weist zu wenig aus und riskiert eine Lücke bei der Recency.
  • Nachtlandung ohne Nachtflugzeit oder umgekehrt: ein Widerspruch, der den Anforderungen von AMC1 FCL.050 nicht genügt.
  • Ortszeit statt UTC: fällt spätestens bei Flügen über Zeitzonengrenzen auf und macht Summen unbrauchbar.
  • Dämmerungszeit des Heimatflugplatzes auf Streckenflüge angewendet: systematischer Fehler, der mit der Streckenlänge wächst.
  • Landungen nur als Gesamtzahl geführt: Ohne Aufteilung in Tag und Nacht ist die Anforderung von AMC1 FCL.050 nicht erfüllt.

Fazit

  • Nacht beginnt mit dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung, nicht bei Sonnenuntergang. Der Unterschied beträgt in Mitteleuropa etwa 32 bis 47 Minuten.
  • Die alte Regel Sonnenuntergang plus 30 Minuten stammt aus der LuftVO und gilt in Deutschland seit dem 6. November 2015 nicht mehr.
  • FCL.050 verlangt Nachtzeit als eigene Spalte, getrennte Tag- und Nachtlandungen sowie alle Zeiten in UTC.
  • Auf Streckenflügen zählt die Position des Flugzeugs, nicht der Abflugplatz.
  • Genauigkeit zahlt sich aus: Die fünf Nachtflugstunden für das Night Rating und die 90-Tage-Recency für Passagierflüge bei Nacht hängen direkt an sauberen Einträgen.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand der zum Veröffentlichungszeitpunkt herangezogenen Quellen wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft einer Behörde. Maßgeblich sind stets die aktuell geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie die Veröffentlichungen und Entscheidungen der zuständigen Luftfahrtbehörden.