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Recency-Anforderungen nach EASA: Wann darf ich noch fliegen?

Es ist Freitagabend, die Wetterprognose für Samstag sieht gut aus, und im Verein ist die Cessna frei. Zwei Freunde haben schon zugesagt. Und dann kommt die Frage, die viele Piloten kurz ins Grübeln bringt: Wann bin ich eigentlich das letzte Mal geflogen – und darf ich die beiden überhaupt mitnehmen?

Die Antwort steht im Flugbuch. Welche Zahlen man dort prüfen muss, hängt allerdings von Lizenz und geplantem Flug ab. Unter EASA-Recht greifen mehrere Recency-Anforderungen ineinander: Für das Mitführen von Passagieren gilt die 90-Tage-Regel nach FCL.060. LAPL(A)-Inhaber müssen zusätzlich die fortlaufenden Recency-Anforderungen nach FCL.140.A erfüllen. Wer diese Regelungen miteinander verwechselt, prüft schnell die falschen Werte.

Dieser Artikel sortiert die Regeln so, wie sie am Flugplatz gebraucht werden: Was gilt für wen, was zählt als Nachweis, was passiert bei abgelaufener Recency – und welche sechs Irrtümer immer wieder auftauchen.

Recency ist nicht gleich Revalidierung

Bevor es um Zahlen geht, lohnt sich eine saubere Trennung von drei Begriffen, die im Vereinsheim regelmäßig durcheinandergeraten:

  • Recency (aktuelle Flugerfahrung): Anforderungen an die jüngste Flugerfahrung. FCL.060 regelt unter anderem die erforderliche Erfahrung für das Mitführen von Passagieren. Für LAPL(A)-Inhaber gelten zusätzlich die spezifischen Recency-Anforderungen nach FCL.140.A.
  • Revalidierung des Klassenratings: die Verlängerung der SEP- oder TMG-Berechtigung, üblicherweise im 12- beziehungsweise 24-Monats-Rhythmus. Ein eigener Vorgang mit eigenen Anforderungen.
  • Gültigkeit der Lizenz selbst, inklusive Tauglichkeitszeugnis und Sprachprüfung.

Alle drei müssen erfüllt sein, damit ein Flug legal ist. Aber sie laufen unabhängig voneinander ab. Ein gültiges SEP-Rating ersetzt keine Recency, und erfüllte Recency verlängert kein Rating.

FCL.060: die 90-Tage-Regel für Passagierflüge

Rechtsgrundlage ist FCL.060 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL), konsolidiert in den EASA Easy Access Rules for Aircrew. Entscheidend ist der Anwendungsbereich: Für Flugzeuge, Hubschrauber, Powered-Lift-Luftfahrzeuge und Luftschiffe darf ein Pilot ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder mit Passagieren an Bord grundsätzlich nur führen, wenn die dort festgelegten Anforderungen an die jüngste Flugerfahrung erfüllt sind. Für typische private Passagierflüge ist insbesondere die 90-Tage-Regel relevant.

Tagbetrieb: drei Starts und drei Landungen

Nach FCL.060(b)(1) darf ein Pilot ein Luftfahrzeug mit Passagieren an Bord nur dann als verantwortlicher Pilot (PIC) oder als Co-Pilot führen, wenn er in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens drei Starts, Anflüge und Landungen auf einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder einem entsprechenden FSTD durchgeführt hat. In Stichworten:

  • Zeitfenster: 90 Tage, rückwirkend vom geplanten Flugtag gerechnet (Stichtagsprinzip).
  • Umfang: mindestens drei Starts und drei Landungen.
  • Geltung: für PIC und Co-Pilot, sobald Passagiere an Bord sind.
  • Muster und Klasse: gleiches Muster oder gleiche Klasse genügt – innerhalb SEP(land) sind die Landungen also übertragbar.
  • Simulator: Zeiten auf einem entsprechenden FSTD können angerechnet werden.

Fliegt man allein oder mit einem Fluglehrer, greift FCL.060 nicht. Ein PPL-Inhaber ohne aktuelle Recency darf also weiterhin fliegen – nur eben ohne Passagiere.

Night Currency: eine Landung genügt

Für den Nachtflug mit Passagieren gilt FCL.060(b)(2). Verlangt wird ein Start, Anflug und eine Landung bei Nacht als fliegender Pilot innerhalb der vorangegangenen 90 Tage – auf demselben Muster oder derselben Klasse oder einem entsprechenden FSTD. Alternativ befreit ein gültiges Instrumentenflugberechtigung (IR) von dieser Anforderung.

  • Es ist nur eine Nachtlandung erforderlich, nicht drei wie am Tag.
  • Ein Vollstopp ist nicht vorgeschrieben – eine Touch-and-Go-Landung bei Nacht zählt.
  • IR-Inhaber sind von der Night Currency vollständig befreit.
  • Wann Nacht beginnt, richtet sich nach der nationalen Regelung; in EASA-Staaten üblicherweise vom Ende der bürgerlichen Abenddämmerung bis zum Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.

Praktisch heißt das: Wer im Sommer tagsüber viel fliegt und im Oktober das erste Mal wieder abends startet, hat die Tages-Recency längst erfüllt – die Nacht-Recency aber unter Umständen nicht.

LAPL: FCL.140.A und das 24-Monats-Fenster

Das LAPL(A) funktioniert anders. Es kennt keine Rating-Verlängerung im klassischen Sinn, sondern eine fortlaufende Recency-Pflicht über 24 Monate nach FCL.140.A. Diese Voraussetzung gilt für die Ausübung der LAPL-Rechte grundsätzlich unabhängig davon, ob Passagiere mitfliegen. Sollen Passagiere mitgenommen werden, müssen zusätzlich die einschlägigen Anforderungen aus FCL.060 erfüllt sein.

Weg 1: Stunden- und Landungsnachweis

  • Mindestens 12 Stunden Flugzeit als PIC, einschließlich Schulungs- oder Alleinflugzeit unter Aufsicht eines Lehrberechtigten.
  • Darin enthalten mindestens 12 Starts und 12 Landungen.
  • Mindestens 1 Stunde Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer (FI).
  • Alles innerhalb der letzten 24 Monate.

Weg 2: Befähigungsüberprüfung

Wer die Stunden nicht zusammenbekommt, kann stattdessen eine LAPL(A)-Befähigungsüberprüfung bei einem Prüfer (FE) ablegen. Sie folgt dem Prüfungsprogramm des LAPL(A)-Skills-Tests.

Sonderfall SEP(land) und SEP(sea)

Wer beide Klassenberechtigungen hält, darf Stunden und Landungen kombinieren. Mindestens 1 Stunde und 6 der 12 Landungen müssen jedoch in jeder der beiden Klassen absolviert werden.

Passagiere an Bord: die vier typischen Szenarien

  • PPL, Passagier am Tag: FCL.060(b)(1) – drei Starts, Anflüge und Landungen innerhalb der vorangegangenen 90 Tage auf demselben Muster oder derselben Klasse.
  • PPL, Passagier bei Nacht: zusätzlich FCL.060(b)(2) – innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens ein Start, Anflug und eine Landung bei Nacht, sofern kein IR gehalten wird.
  • LAPL, Passagier am Tag: Die LAPL-Recency nach FCL.140.A muss erfüllt sein; zusätzlich gilt für das Mitführen von Passagieren die 90-Tage-Anforderung nach FCL.060(b)(1).
  • LAPL, Passagier bei Nacht: FCL.140.A muss erfüllt sein, die erforderliche Nachtflugberechtigung muss vorliegen und zusätzlich gelten die einschlägigen Anforderungen nach FCL.060, einschließlich der Nacht-Recency nach FCL.060(b)(2).

Ein Detail aus den Acceptable Means of Compliance (AMC1 FCL.060(b)(1)) ist in der Praxis wichtig: Fliegt ein Pilot mit einem FI oder FE an Bord, um die drei Landungen zur Wiederherstellung der Recency zu absolvieren, gilt dieser Lehrberechtigte oder Prüfer nicht als Passagier. Echte Passagiere dürfen während dieser Flüge aber nicht mitgeführt werden.

Recency abgelaufen: was jetzt?

PPL – Passagier-Recency nach FCL.060

Die Konsequenz ist begrenzt, aber eindeutig: Passagierbeförderung ist untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und im Schadensfall den Versicherungsschutz. Soloflüge und Flüge ohne Passagiere bleiben zulässig, solange das Klassenrating gültig ist. Eine Meldung an die Behörde ist nicht vorgesehen – die Verantwortung liegt beim Piloten.

Die Wiederherstellung ist unbürokratisch: drei Starts und drei Landungen in derselben Klasse oder auf demselben Muster nachfliegen, solo oder mit Lehrberechtigtem. Es gibt keinen Anmeldeprozess. Mit der dritten Landung ist die Recency wieder erfüllt. Wer diese Runden ohnehin fliegt, kann sie mit einem FI absolvieren und die Zeit gleichzeitig für die Revalidierung des Klassenratings nutzen.

LAPL – Recency nach FCL.140.A

Hier ist die Wirkung deutlich weitreichender: Bei nicht erfüllter FCL.140.A darf der Pilot die Rechte des LAPL nicht ausüben. Betroffen sind alle Flüge, nicht nur solche mit Passagieren. Wiederhergestellt wird entweder durch Nachholen der 12 Stunden, 12 Starts und Landungen samt FI-Stunde – oder durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem FE.

Abgelaufenes Klassenrating ist ein anderer Fall

Ein abgelaufenes SEP-Rating hat mit FCL.060 nichts zu tun. Innerhalb von sieben Jahren nach Ablauf ist die Wiederherstellung über eine Befähigungsüberprüfung bei einem FE möglich, gegebenenfalls nach vorherigem Auffrischungstraining. Seit September 2023 gibt es dafür keine starren Stundenvorgaben mehr: Die Flugschule (DTO oder ATO) beurteilt den erforderlichen Umfang individuell. Liegt der Ablauf länger als sieben Jahre zurück, gelten strengere Anforderungen. Fliegen mit abgelaufenem Rating kann Bußgelder nach sich ziehen und den Versicherungsschutz kosten.

Sechs häufige Missverständnisse

  • „Soloflüge zählen nicht als Recency.“ Falsch. Soloflüge zählen sehr wohl zur Erfüllung der drei Landungen nach FCL.060. Die Regel verbietet lediglich das Mitführen von Passagieren, solange die drei Landungen fehlen. Ob solo, dual oder mit FI geflogen wird, ist für die Zählung unerheblich.
  • „PPL-Piloten müssen alle 12 Monate 12 Stunden nachweisen.“ Das verwechselt zwei Regelwerke. Die 12-Stunden-Logik stammt aus dem LAPL-System (FCL.140.A, 24 Monate). Für Passagierflüge braucht ein PPL-Inhaber die 90-Tage-Regel nach FCL.060. Für die Revalidierung des SEP-Ratings gelten eigene, davon getrennte Anforderungen.
  • „Night Currency braucht man nicht, wenn man ohnehin selten nachts fliegt.“ Gerade dann wird sie relevant. Wer mit Passagieren nachts fliegen will, benötigt eine Nachtlandung in den letzten 90 Tagen – oder ein IR. Alle übrigen Anforderungen zu erfüllen genügt nicht.
  • „Nur der PIC braucht die Recency.“ FCL.060 nennt ausdrücklich PIC und Co-Pilot, sobald Passagiere an Bord sind.
  • „Ich nehme einfach einen anderen Piloten als Passagier mit, während ich meine Recency aufbaue.“ Das geht nicht. Während der Flüge zur Wiederherstellung der Recency dürfen keine Passagiere an Bord sein. FI und FE gelten dabei nicht als Passagiere.
  • „IR-Inhaber brauchen trotzdem Night Currency.“ Nein. FCL.060(b)(2) befreit Inhaber einer gültigen Instrumentenflugberechtigung ausdrücklich von der Anforderung an die Nachtflug-Recency.

Fazit

Die wichtigsten Punkte in Kurzform:

  • Passagierflug am Tag: grundsätzlich drei Starts, Anflüge und Landungen innerhalb der vorangegangenen 90 Tage nach FCL.060(b)(1).
  • Passagierflug bei Nacht: zusätzlich mindestens ein Start, Anflug und eine Landung bei Nacht innerhalb der vorangegangenen 90 Tage oder ein IR nach FCL.060(b)(2).
  • LAPL(A): zusätzlich müssen die laufenden Recency-Anforderungen nach FCL.140.A erfüllt sein – 12 Stunden Flugzeit, 12 Starts und Landungen sowie mindestens eine Stunde Auffrischungsschulung innerhalb der letzten 24 Monate oder alternativ eine Befähigungsüberprüfung.
  • PPL ohne erfüllte Passagier-Recency: Passagiere dürfen nicht mitgenommen werden; die fehlende FCL.060-Recency allein verbietet jedoch nicht grundsätzlich einen Flug ohne Passagiere, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • LAPL ohne erfüllte FCL.140.A-Recency: Die Rechte des LAPL dürfen nicht ausgeübt werden, bis die Voraussetzungen wieder erfüllt sind.
  • Recency, Rating-Revalidierung und Lizenzgültigkeit sind getrennte Anforderungen und müssen jeweils geprüft werden.

In der Praxis scheitert die Antwort auf die Frage „darf ich?“ selten an den Regeln, sondern daran, dass die Landungen im Flugbuch nicht schnell auffindbar sind. Ein digital geführtes Flugbuch wie cloudlog.aero rechnet die 90-Tage-Fenster laufend mit und zeigt den Status vor dem Flug an, statt ihn im Nachhinein rekonstruieren zu müssen.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand der zum Veröffentlichungszeitpunkt herangezogenen Quellen wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft einer Behörde. Maßgeblich sind stets die aktuell geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie die Veröffentlichungen und Entscheidungen der zuständigen Luftfahrtbehörden.