Die PPL im Aktenordner ist gültig, unbefristet, ein Leben lang. Trotzdem steht der Pilot am Flugplatz und darf nicht starten. Der Grund liegt nicht bei der Lizenz, sondern bei der Klassenberechtigung, die für das konkrete Muster nötig ist – und die ist abgelaufen. Diese Vermischung von Lizenz- und Berechtigungsgültigkeit gehört zu den häufigsten Ursachen für unbemerkten Currency-Verlust unter GA-Piloten. Fast ebenso verbreitet ist ein zweites Missverständnis: dass Revalidierung grundsätzlich über einen Erfahrungsnachweis laufe und Erneuerung über eine Befähigungsüberprüfung. So einfach ist es nicht. Der eigentliche Unterschied zwischen beiden Verfahren liegt woanders – und wer ihn kennt, verliert seine Berechtigung nicht mehr aus Versehen.
Zwei Begriffe, ein entscheidender Unterschied: der Zeitpunkt
Nach den Begriffsbestimmungen in FCL.010 (VO (EU) Nr. 1178/2011, Anhang I, Part-FCL) sind Revalidierung und Erneuerung zwei unterschiedliche Verwaltungsakte, die eine Berechtigung oder ein Zeugnis für einen weiteren Zeitraum verlängern. Der Unterschied zwischen beiden ist nicht die Methode, sondern der Zeitpunkt:
- Revalidierung findet innerhalb der laufenden Gültigkeitsdauer statt – die Berechtigung ist zum Zeitpunkt der Verlängerung noch aktiv.
- Erneuerung findet nach Ablauf statt – die Berechtigung ist bereits erloschen („lapsed“), und ihre Rechte müssen erst wiederhergestellt werden.
Wer diese beiden Begriffe als „Erfahrung vs. Check“ liest, verwechselt eine Nebensache mit der Hauptsache. Denn Revalidierung kann ebenfalls per Befähigungsüberprüfung erfolgen – der Erfahrungsnachweis ist nur eine zusätzliche, alternative Option, und es gibt ihn ausschließlich für einmotorige Kolben-Klassenberechtigungen und den TMG: SEP(land), SEP(sea) und TMG. Für einmotorige Turboprop-Klassen (SET), MEP- und Musterberechtigungen führt kein Weg an der Befähigungsüberprüfung vorbei, egal ob revalidiert oder erneuert wird.
Die Lizenz läuft nie ab – die Berechtigung schon
Unter Part-FCL hat die Pilotenlizenz selbst (LAPL, PPL, CPL, ATPL als Grunderteilung) keine Ablauffrist. Es gibt keine der FCL.740 für Ratings entsprechende Vorschrift, die eine zeitlich befristete Gültigkeit der Lizenz als Dokument vorsähe. Was dagegen tatsächlich abläuft und separat verlängert werden muss, sind die darauf aufbauenden Berechtigungen und Zeugnisse: Klassen- und Musterberechtigungen (FCL.740), die Instrumentenflugberechtigung (FCL.625), Lehrberechtigungen (FCL.940) und das Tauglichkeitszeugnis (Part-MED).
Praktisch bedeutet das: Ein Pilot kann eine lebenslang gültige PPL besitzen und trotzdem nicht legal fliegen dürfen, weil die passende Klassenberechtigung oder das Medical abgelaufen ist. Lizenz und Berechtigung folgen unterschiedlicher Logik, und genau diese Vermischung führt in der Praxis am häufigsten dazu, dass Piloten ihre Currency verlieren, ohne es rechtzeitig zu bemerken.
SEP und TMG: die einzigen mit Erfahrungs-Option
Die Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (Single-Engine Piston, SEP) ist nach FCL.740(a) 24 Monate gültig – das gilt für alle Einpiloten-Einmotorklassen, also auch für TMG und SET. Zwei alternative Wege zur Revalidierung kennen aber nur SEP und TMG (FCL.740.A(b)(1)):
- Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check): mit einem Prüfer, innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf.
- Erfahrungsnachweis: innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf mindestens 12 Flugstunden in der Klasse, davon mindestens 6 Stunden als PIC, 12 Starts und 12 Landungen, plus ein einstündiger Auffrischungs-Trainingsflug mit Fluglehrer (FI) oder Klassenberechtigungslehrer (CRI). Wer in einer anderen Klasse oder auf einem anderen Muster eine Befähigungsüberprüfung, eine praktische Prüfung oder eine Kompetenzbeurteilung bestanden hat, ist von diesem Trainingsflug befreit.
Flugstunden auf SEP- oder TMG-Mustern lassen sich kombinieren, um beide Berechtigungen gemeinsam zu revalidieren. Und wer die Revalidierung innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitfensters abschließt – Check in den letzten drei Monaten, Erfahrungsnachweis in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf –, dessen neue Gültigkeitsfrist knüpft am alten Ablaufdatum an. Wer die Anforderungen noch früher erfüllt, bei dem beginnt die neue Frist nach FCL.740(a) dagegen bereits ab dem Datum der Überprüfung. Zu früh zu revalidieren kostet also durchaus Gültigkeitszeit – rechtzeitig innerhalb des Fensters nicht.
MEP und Type Ratings: nur die Befähigungsüberprüfung zählt
Sobald ein Pilot von der einmotorigen auf eine mehrmotorige Klasse oder ein bestimmtes Muster wechselt, ändert sich die Verlängerungslogik grundlegend – ein Punkt, an dem viele SEP-Piloten überrascht werden.
MEP – Mehrmotoren-Kolbenberechtigung
Die Klassenberechtigung für mehrmotorige Kolbenflugzeuge (Multi-Engine Piston, MEP) ist nach FCL.740(a) nur 12 Monate gültig – nicht 24 Monate wie SEP. Sie wird regelungstechnisch zusammen mit Musterberechtigungen geführt, nicht mit SEP. Und: Es gibt keinen Erfahrungsnachweis-Weg. Die Revalidierung erfordert immer eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer, innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf, in einem MEP-Flugzeug oder einem qualifizierten FSTD. Zusätzlich sind während der Gültigkeitsdauer mindestens zehn Streckenflug-Sektoren als Pilot der betreffenden Klasse oder des betreffenden Musters nachzuweisen – oder alternativ ein einzelner Streckenflug-Sektor als Pilot dieser Klasse beziehungsweise dieses Musters oder in einem FFS, geflogen mit einem Prüfer; dieser Sektor darf auch im Rahmen des Checkflugs selbst absolviert werden.
Type Ratings – Musterberechtigungen
Musterberechtigungen sind ebenfalls 12 Monate gültig (FCL.740(a)) und ebenfalls ausschließlich per Befähigungsüberprüfung nach Appendix 9 zu revalidieren – oder, bei Betreibern mit genehmigtem EBT-Programm, per EBT-Praxisbeurteilung nach Appendix 10. Über Erfahrungsstunden geht es nie. Wie diese Überprüfung konkret aussieht, hängt vom Betriebskontext ab: Im gewerblichen Mehrpiloten- oder komplexen Einzelpilotenbetrieb erfolgt sie als betriebliche Befähigungsüberprüfung (Operator Proficiency Check) im Rahmen des genehmigten Schulungsprogramms des Luftfahrtunternehmers. Im nicht-gewerblichen Einzelpilotenbetrieb – etwa bei bestimmten Turboprops oder leichten Jets – braucht es eine musterspezifische Überprüfung mit einem Prüfer oder in einem qualifizierten Flugsimulator; eine allgemeine oder musterfremde Überprüfung genügt nicht.
Wenn die Frist bereits verstrichen ist: Erneuerung
Ist eine Berechtigung erst einmal abgelaufen, greift nicht mehr die Revalidierung, sondern die Erneuerung – und das gilt gleichermaßen für SEP, MEP und Musterberechtigungen. Sie besteht grundsätzlich aus zwei Bausteinen: einer Beurteilung und, soweit nötig, einer Auffrischungsschulung – bei Musterberechtigungen an einer ATO, bei nicht-hochleistungsfähigen einmotorigen Kolben- und TMG-Klassenberechtigungen auch an einer DTO –, deren Umfang sich nach der gezeigten Leistung und der seit Ablauf verstrichenen Zeit richtet, sowie einer abschließenden Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer. Je länger eine Berechtigung bereits erloschen ist, desto umfangreicher fällt in der Regel die Auffrischung aus.
Übersicht
- SEP und TMG (24 Monate)
- Revalidierung vor Ablauf: Check oder Erfahrungsnachweis (12 h / 6 h PIC / 12 Starts-Landungen + 1 h Auffrischungsflug)
- Erneuerung nach Ablauf: Beurteilung und Auffrischungsschulung an DTO oder ATO + Check
- MEP (12 Monate)
- Revalidierung vor Ablauf: nur Check (+ 10 Streckensektoren oder 1 mit Prüfer)
- Erneuerung nach Ablauf: Auffrischungsschulung an einer ATO + Check
- Type Rating (12 Monate)
- Revalidierung vor Ablauf: nur Check (OPC im gewerblichen Betrieb / musterspezifischer Check sonst)
- Erneuerung nach Ablauf: Auffrischungsschulung (ATO-Ebene) + Check
- Lizenz (PPL/CPL/ATPL, unbefristet)
- Revalidierung: entfällt
- Erneuerung: entfällt
Häufige Fehler und Missverständnisse
- „Meine Lizenz ist ja noch gültig, also darf ich fliegen.“ Die Lizenz allein berechtigt zu nichts, wenn die passende Klassen- oder Musterberechtigung abgelaufen ist – beides muss unabhängig voneinander aktuell gehalten werden.
- „Revalidierung heißt Erfahrung, Erneuerung heißt Check.“ Der entscheidende Unterschied ist der Zeitpunkt, nicht die Methode. Revalidierung kann auch per Check erfolgen, und der Erfahrungsnachweis existiert nur bei SEP und TMG.
- „Bei MEP geht das doch genauso wie bei SEP mit Flugstunden.“ Ein häufiger Irrtum unter Piloten, die von SEP auf MEP umsteigen: Bei MEP und Type Ratings gibt es keinen Erfahrungsnachweis-Weg – es zählt ausschließlich die Befähigungsüberprüfung.
- „Je früher ich revalidiere, desto besser.“ Nur innerhalb des vorgesehenen Fensters. Wer zu früh dran ist, dessen neue Frist läuft ab dem Prüfungsdatum – und verkürzt sich damit.
- „Eine abgelaufene Berechtigung ist nach einigen Jahren automatisch verfallen und muss komplett neu erworben werden.“ Die konkrete Auffrischung wird im Einzelfall festgelegt; eine pauschale, feste Verfallsschwelle gibt es in der aktuellen Praxis nicht.
Fazit
Der Unterschied zwischen Revalidierung und Erneuerung ist im Kern simpel: vor Ablauf oder nach Ablauf. Alles andere – ob Erfahrungsnachweis, Befähigungsüberprüfung oder Auffrischungsschulung – ergibt sich daraus, welche Berechtigung betroffen ist und ob die Frist bereits verstrichen ist. Wer diesen Zeitpunkt im Blick behält, statt sich auf ein vages Gefühl von „ist schon okay“ zu verlassen, vermeidet den häufigsten und unnötigsten Grund für ungewollten Bodenaufenthalt: eine übersehene Frist bei einer im Übrigen tadellos gültigen Lizenz.
Wer neben SEP noch eine MEP- oder Musterberechtigung führt, jongliert damit zwei unterschiedliche Fristenlogiken gleichzeitig – 24 Monate hier, 12 Monate dort, dazu das Tauglichkeitszeugnis mit eigenem Rhythmus. Im Bereich „Berechtigungen“ von cloudlog.aero lassen sich genau diese Ablaufdaten je Rating getrennt hinterlegen und im Blick behalten, statt sie aus mehreren Papierdokumenten oder Gedächtnisstützen zusammenzusuchen. Das ersetzt keine der oben beschriebenen Verfahren bei Ihrer ATO oder Ihrem Prüfer – es sorgt lediglich dafür, dass Sie den relevanten Zeitpunkt nicht verpassen, bevor er zum Problem wird.
Quellen
- LBA – FAQ „Ist unter Part-FCL eine kombinierte Verlängerung der Klassenberechtigungen SEP und TMG weiter möglich?“: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/FAQ_EU-FCL/FAQ/kombinierte%20Verlaengerung%20SEP%20TMG.html
- UK CAA Regulatory Library, FCL.740A: https://regulatorylibrary.caa.co.uk/1178-2011/Content/Regs/03260_FCL.740A_Revalidation_of_class_and_type_ratings_aeroplanes.htm
- UK CAA – Multi-Engine Piston Rating: https://www.caa.co.uk/general-aviation/pilot-licences/part-fcl-requirements/ratings/multi-engine-piston-rating-for-aeroplanes/
- UK CAA – What to do if your rating is about to expire: https://www.caa.co.uk/general-aviation/pilot-licences/applications/ratings/what-to-do-if-your-rating-is-about-to-expire/
- AviLaw – Validity and Renewal of Class and Type Ratings: https://avilaw.info/avilaw-base/validity-and-renewal-of-class-and-type-ratings/
- Aviatize – MEP Class Rating Glossareintrag: https://www.aviatize.com/glossary/mep-class-rating
- flight-examiner.com – Revalidation proficiency check MEP(land): https://flight-examiner.com/revalidation/multi-engine-easa
- profipilot.training – EASA Type Rating Validity FAQ: https://profipilot.training/en/faq/licences-and-ratings/easa-typerating-validity
- pilot.sinej.com – EASA Type Rating Validity: Recurrent Training & Renewals: https://pilot.sinej.com/type-rating-validity/
- GM1 FCL.740(b) (Regelwerksspiegel): https://aviation.bot/doc/d6a756f4-6746-522b-be1f-50929c8d67fd
- aiminghigher.aero – Lapsed SEP rating: https://aiminghigher.aero/lapsed-sep-rating/
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